Umwelt
Nachbarschaft
Zusammenleben in Wohnhäusern, Siedlungen, Kleingartenvereinen und ähnlichen Gemeinschaften bringt naturgemäß unterschiedlichste Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen auf mehr oder auch weniger engem Raum zusammen. Da kann schon einmal die Emotion hochkochen – und dann geht gar nichts mehr, weil keine Gesprächsbasis vorhanden ist.
Mediative Verfahren können dazu beitragen, mehr gegenseitiges Verständnis hervorzurufen und in weiterer Folge – auch bei aufrechtem Unverständnis – zumindest Vereinbarungen zu treffen, die langfristig funktionieren und das Zusammenleben erleichtern.
Sehr viel Zeit verbringen wir in der häuslichen Umgebung, deshalb ist es wichtig, Konflikte in diesem Umfeld zu bearbeiten. Nachbarschaftskonflikte entstehen aus unterschiedlichsten Gründen, durch Lärmbelästigung oder unterschiedliche Lebensformen und Ansichten.*
Wirtschafts-mediation
Innerbetriebliche Konflikte zwischen MitarbeiterInnen oder Abteilungen, Meinungsverschiedenheiten unter GesellschafterInnen, Auseinandersetzungen mit KundInnen oder LieferantInnen sind einige Beispiele für das große Einsatzgebiet im Wirtschaftskontext. Die Kosten von ungelösten Konflikten werden zwar nicht erfasst und sind in einer Bilanz nicht sichtbar, doch Studien zeigen beträchtliche Höhen.
Interkulturelle Mediation
Familien-
mediation
Familie und Beziehungen sind ein Ort des Vertrauens und der Gefühle. Sie geben uns ein Zuhause und vermitteln uns Sicherheit. Treten Konflikte auf, fällt es besonders schwer, diese sachlich und zukunftsorientiert zu lösen.
Die Themen sind vielfältig: Trennung und Scheidung, Unterhalt, Hol- und Bringzeiten für die Kinder aber auch die gemeinsame Kindererziehung, Spannungen in der Schule, Taschengeld oder Impfdiskussionen. Ebenso können Streitigkeiten zwischen erwachsenen Geschwistern wie z. B. Fragen der Unterbringung bzw. Versorgung der Eltern, Generationen- und Erbschaftskonflikte Inhalt einer Mediation sein.
Spannungen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern, Konflikte in Patchwork-Familien, Konflikte zwischen Eltern und Kindern, Pflege- und Adoptivkindern, Unternehmensnachfolge.
*Verpflichtete Nachbarschaftsmediation nach § 364 Abs 3 ABGB iVm Art III des Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004.
Seit 2004 besteht in Österreich die Pflicht, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Entzug von Licht oder Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben, bevor eine Klage eingereicht wird.
Mehr Informationen finden Sie hier.
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